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Impfungen gegen Grippe/Influenza

  • Geimpft werden dürfen alle Personen ab 60 Jahren. Für Personen unter 60 Jahren übernehmen die meisten Krankenkassen die Kosten. Bitte informieren Sie sich, ob dies bei Ihrer Krankenkasse der Fall ist.
  • Kostenfrei geimpft werden dürfen außerdem Personen mit Grunderkrankungen, wie z. B. chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane, chronischen Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
  • Desweiteren Grunderkrankungen , wie Diabetes mellit. und andere Stoffwechselerkrankungen, Adipositas ab BMI 30, Erkrankungen des Zentralen Nervensystems, wie z.B. chronische neurolog. Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatr. Erkrankungen
  • Impfberechtigt sind außerdem Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Schwangere bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung, Personal von Pflegeeinrichtungen, Medizinisches Personal