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Impfungen gegen Covid 19

  • Geimpft werden dürfen alle Personen ab 75 Jahren, sowie Personen ab 6 Monaten mit Grunderkrankungen, wie z. B. chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane, chronischen Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
  • Desweiteren Grunderkrankungen , wie Diabetes mellit. und andere Stoffwechselerkrankungen, Adipositas ab BMI 30, Erkrankungen des Zentralen Nervensystems, wie z.B. chronische neurolog. Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatr. Erkrankungen
  • Impfberechtigt sind außerdem Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Schwangere bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung, Personal von Pflegeeinrichtungen, Medizinisches Personal